Hier finden Sie Informationen zu Förderentscheidungen zur Spielfilm-, Dokumentarfilm-, Kurzfilm-, Kinderfilm- und Verleihförderung des Bundes bis einschließlich 31. Dezember 2024. Seit 1. Januar 2025 verantwortet die Filmförderanstalt die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf www.ffa.de.
Im Bereich Spielfilm unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Produktion künstlerisch ambitionierter Spielfilme sowie die Erstellung entsprechender Drehbücher. Drei Mal im Jahr entscheidet die Jury über die eingereichten Projekte.
Im Bereich Dokumentarfilm fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Produktion sowie die Stoffentwicklung künstlerisch ambitionierter Dokumentarfilme. Drei Mal im Jahr entscheidet die Jury über die eingereichten Projekte.
Im Bereich Kurzfilm fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Produktion künstlerisch ambitionierter Kurzfilme. Ein Mal im Jahr entscheidet die Jury über die eingereichten Projekte.
Ziel der Verleihförderung ist es, künstlerisch anspruchsvolle deutsche Filme in die Kinos zu bringen. Zur Abdeckung der Vorkosten für den Verleih solcher Filme können gewerbliche Verleiher Projektförderungshilfen beantragen. Vier Mal im Jahr entscheidet die Jury über die eingereichten Projekte.
Zusammen mit dem Kuratorium junger deutscher Film möchte die kulturelle Kinderfilmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Deutschland künstlerisch anspruchsvolle, professionell gestaltete Kinderfilme entstehen. Zwei Mal im Jahr entscheidet die gemeinsame Jury über die eingereichten Projekte.