Die Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler ist vor allem eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. Die Kulturstaatsministerin unterstützt Künstlerinnen und Künstler indem sie etwa bedeutsame Kultureinrichtungen fördert, Fonds und Stipendienprogramme auflegt oder ihnen durch Bundespreise größere Aufmerksamkeit verschafft. Zur Künstlerförderung gehören aber auch eine stabile Künstlersozialversicherung und der Schutz der Urheberrechte.
Die Kulturstaatsministerin fördert Einrichtungen und Projekte in allen Bereichen von Kunst und Kultur: von Musik und bildender Kunst über Literatur und Film bis zu Tanz, Theater oder Performance. Davon profitieren auch Künstlerinnen und Künstler.