Deutscher Kurzfilmpreis

Kulturelle Filmförderung

Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die höchste Auszeichnung für das kurze Filmformat in Deutschland. Es wird seit 1956 verliehen und ist wesentlicher Bestandteil der Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Prämiert werden herausragende Leistungen bei der Produktion von Kurzfilmen.

Der Deutsche Kurzfilmpreis ist mit einer Prämie von 30.000 Euro verbunden. Für die Nominierung erhalten die jeweiligen Produzenten 15.000 Euro. Dieses Preisgeld wird auf die Prämie für die Auszeichnung angerechnet. Der Preis für den besten mittellangen Film ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Prämie ist für die Herstellung eines neuen Films mit künstlerischer Qualität oder für dessen Projektvorbereitung zu verwenden.

Neben den etablierten Könnern nutzen vor allem talentierte Filmschaffende aus dem Nachwuchsbereich den Kurzfilm als eigenständiges Medium. Um ihm als Kunstform größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu verschaffen, findet die Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises seit 2001 in einer eigenen Veranstaltung statt.

Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft die Kultur- und Medienstaatsministerin auf Vorschlag der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis I (Spielfilm) und II (Animations-, Experimental-, Dokumentarfilm, Preis für den besten mittellangen Film).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Kurzfilmpreises.

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