Jedes Jahr vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Kinoprogrammpreise als Auszeichnung der Kinos für ein kulturell herausragendes Jahresfilmprogramm.
Die Kinoprogrammpreise umfassen Preise für allgemeine Jahresfilmprogramme und Sonderpreise für Kinder- und Jugendfilmprogramme sowie Preise für besonders gute Dokumentar- und Kurzfilmprogramme. Mit den Preisen soll dazu beigetragen werden, dass die kulturell reiche Film- und Kinolandschaft in Deutschland erhalten wird.
In den letzten Jahren sind besonders die kleineren und mittleren gewerblichen Filmkunst- und Programmkinos durch den vom Multiplexboom ausgelösten Verdrängungswettbewerb in ihrer Existenz gefährdet.
Um diese wichtigen Spielstätten anspruchsvoller Filmkunst zu unterstützen, hat die Kultur- und Medienstaatsministerin die Mittel für den Kinoprogrammpreis in den letzten Jahren erheblich erhöht. Sie betragen nun jährlich insgesamt 1,8 Millionen Euro.