Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung: Das NS-Regime mit seinen Menschheitsverbrechen und Vernichtungskriegen forderte Millionen Opfer. Ihrer zu gedenken und die Geschichte aufzuarbeiten, ist eine immerwährende Verpflichtung.
Das NS-Regime hat millionenfaches Leid verursacht. Unter der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten wurden zahllose Verbrechen an ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten und gegen die Menschlichkeit verübt. Das Regime begann den Zweiten Weltkrieg, dem unzählige Menschen zum Opfer fielen.
Der systematische Völkermord an den europäischen Juden ist in der Geschichte ohne Beispiel. Diesem Menschheitsverbrechen von bisher nicht gekanntem Ausmaß kommt in der deutschen Erinnerungskultur eine einzigartige Bedeutung zu.
Der Bund fördert auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption Projekte zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Anträge müssen über das jeweilige Sitzland bei der Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt werden. Ansprechpartner bei Fragen zum Verfahren sind die Länder.
Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption von 2008 (PDF, 351KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)