Filmabkommen

Förderung von Koproduktionen

Internationale Koproduktionen fördern den interkulturellen Austausch und unterstützen die internationale Verbreitung von Filmen. Sie tragen damit zur kulturellen Vielfalt und internationalen Repräsentanz deutschen Filmschaffens bei.

Deutschland unterhält mit einer Reihe von Staaten bilaterale sowie einige multilaterale Koproduktionsabkommen. Diese Abkommen leisten einen Beitrag für das gegenseitige Verständnis der Kulturen und fördern den Austausch von Filmen zwischen den beteiligten Ländern.

Filmabkommen fördern Koproduktionen

Konkretes Ziel dieser Regierungsabkommen ist es sicherzustellen, dass Koproduktionen zwischen den Vertragsparteien in jedem am Abkommen beteiligten Land wie inländische Produktionen behandelt werden (Gewährung der sogenannten Inländerbehandlung) und damit bei Erfüllung der nationalen Kriterien Zugang zu den jeweiligen nationalen Förderungssystemen erhalten. Die an der internationalen Gemeinschaftsproduktion beteiligten Produzenten kommen in ihrem Herkunftsland jeweils in den Genuss aller Vergünstigungen, die zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen, sofern sie die national festgeschriebenen Förderkriterien erfüllen. Die damit mögliche Erhöhung der Produktionsbudgets wird auch das deutsche Filmschaffen international wettbewerbsfähiger. 

Die Projekte müssen vor Drehbeginn durch die jeweiligen zuständigen Behörden als Gemeinschaftsproduktion anerkannt werden. Diese Aufgabe obliegt in Deutschland dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

In der Regel überwacht eine gemischte Kommission aus Regierungsvertretern und Vertretern der Filmwirtschaft beider Länder jeweils die Wirkung des Abkommens und erarbeitet Vorschläge für eine Fortschreibung des Vertragswerkes. 

Mit Österreich und Frankreich wurden darüber hinaus Abkommen zur Förderung des Absatzes von Filmen aus der Gemeinschafts- und aus der nationalen Produktion geschlossen. 

Folgende Abkommen sind derzeit in Kraft bzw. in Verhandlung:

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartner.

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