Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kulturstaatsministerin.de.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist bemüht, ihren Internetauftritt www.kulturstaatsministerin.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 11. Oktober 2024 begleitend zur Entwicklung dieser Website erstellt. Nach dem Livegang wird die Website noch einmal umfassend von einer unabhängigen Stelle auf ihre Barrierefreiheit hin getestet. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird daraufhin nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht zumindest teilweise als nicht-barrierefrei zu bewerten:

  • Nicht alle Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen (Kriterium 1.1.1). Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
  • Nicht bei allen Video- und Audiodateien sind barrierefreie Alternativen, also Untertitel oder Audiodeskriptionen, vorhanden (Kriterium 1.2). Dies betrifft insbesondere Inhalte, die nicht von BKM erstellt wurden.
  • Einige PDFs sind nicht barrierefrei (Kriterium B1). Dies kann insbesondere ältere Dokumente betreffen, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt.
  • Darüber hinaus haben Karussells und Slider eine oder mehrere der folgenden Barrieren:
    • Verborgene Inhalte sind für Hilfsmittel zugänglich (Prüfschritt 9.4.1.2)
    • Überschriften sind auf einigen sehr hellen Bildern blass (Prüfschritt 9.1.4.3)
    • Es gibt Überschriften ohne nachfolgende Inhalte (Kriterium 9.1.3)
    • Einige Anreißtexte sind auf kleinen Bildschirmen oder bei Zoom ausgeblendet (Prüfschritt 9.1.4.4)
    • Anderssprachige Texte sind nicht ausgezeichnet (Prüfschritt 9.3.1.2)
    • Einige interaktive Elemente haben eine falsche Rolle (Prüfschritt 9.4.1.2)
    • Interaktionen können vorangegangene Inhalte ändern, was von Hilfsmitteln nicht bemerkt wird (Prüfschritt 9.1.3.2 und 9.2.4.3)
    • Nicht alle Beschriftungen sind aussagekräftig (Prüfschritt 9.2.4.6)
    • Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgängig korrekt (Prüfschritt 9.2.4.3)
  • Außerdem lassen sich Suchvorschläge mit der Tastatur nicht bedienen, insbesondere bei Verwendung von Hilfsmitteln wie Screenreadern (Prüfschritt 9.2.1.1)
  • Zudem stehen an einigen Stellen Inhalte vor den zugehörigen Überschriften, so dass der Bezug für Hilfsmittel nicht ermittelbar ist (Kriterium 9.1.3.1)

Wir bemühen uns, die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kulturstaatsministerin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende Kontaktdaten:

E-Mail:
Telefon: 030-18681-44355

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .

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