Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund unterstützt Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Damit trägt er dazu bei, das kulturelle Erbe zu erhalten und sorgt mit dafür, dass sich Kunst und Kultur entfalten können. Im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind dafür rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.
für Kunst, Kultur und Medien
Kulturförderung der BKM
Ab dem 1. Juli 2024 gelten in BKM-geförderten Einrichtungen und Projekten Mindeststandards für die Entlohnung freischaffender Künstlerinnen und Künstler. Erfahren Sie mehr dazu, bei welchen Förderungen und Tätigkeiten die neue Regelung greift.