Beratende Kommission

NS-Raubgut: Aufarbeitung und Restitution

Zusammen mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden hat der Bund 2003 die unabhängige "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" eingerichtet.

Die Beratende Kommission kann zur Klärung strittiger Fragen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter herangezogen werden. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die Washingtoner Prinzipien und die Gemeinsame Erklärung. Die Beratende Kommission kann von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie auch von Privatpersonen angerufen werden. Voraussetzung dafür, dass die Beratende Kommission tätig wird, ist das Einverständnis beider Seiten zu dem Verfahren.

Für Einrichtungen, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden, gilt die Auflage, Wünschen von Seiten der Anspruchstellenden auf Anrufung der Beratenden Kommission zu entsprechen. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten kann die Beratende Kommission Empfehlungen für gerechte und faire Lösungen aussprechen. Die Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich. Die Geschäftsstelle der Beratenden Kommission veröffentlicht die Empfehlungen und ihre Begründungen auf der Website der Beratenden Kommission. Seit ihrer Einrichtung hat die Beratende Kommission 25 Verfahren geführt und Empfehlungen ausgesprochen.

Reform der Beratenden Kommission

Um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern, haben sich Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände im Oktober 2024 darauf verständigt, die Beratende Kommission zu reformieren und zu einer Schiedsgerichtsbarkeit weiterzuentwickeln. Die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland waren an dem Reformprozess intensiv beteiligt. Durch die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit soll den Zielen der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung noch besser entsprochen werden. Im Januar 2025 hat das Bundeskabinett dem Vorhaben zugestimmt.

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