Die „Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt“ ist Aufgabe des Bundes. Sie ist im Grundgesetz und im Berlin-Bonn Gesetz aus dem Jahr 1994 verankert. Darüber hinaus unterstützt der Bund Berlin bei der Erfüllung der auch international stark gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das kulturelle Leben der deutschen Hauptstadt.
Bundesverantwortung wahrnehmen
Die Finanzierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Berlin übernimmt der Bund entweder aus eigener Zuständigkeit oder auf Grundlage von Hauptstadtfinanzierungsverträgen mit dem Land Berlin.
Aus eigener Zuständigkeit fördert der Bund unter anderem folgende Einrichtungen:
Hauptstadtfinanzierungsverträge regeln Zuständigkeiten des Bundes
Seit 2001 regeln Verträge zwischen dem Bund und dem Land Berlin Zuständigkeiten des Bundes für Einrichtungen und Projekte in der Hauptstadt. Diese Hauptstadtfinanzierungsverträge werden regelmäßig erneuert. Der aktuelle Vertrag gilt bis Ende 2027.
Bereits der Vertrag von 2001 regelte die Übernahme der Stiftung Jüdisches Museum und die Finanzierung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Mit den Berliner Festspielen, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspiele Berlin – kurz „Berlinale“ – sind in der KBB in Berlin gleich mehrere national bedeutsame Berliner Kultureinrichtungen zusammengeschlossen.
2003 übernahm der Bund zudem die alleinige Verantwortung für die Stiftung Deutsche Kinemathek und die Akademie der Künste. Bei der Erneuerung des Vertrages verpflichtete er sich 2007 außerdem, sich mit einem Festbetrag von 200 Millionen Euro an der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden zu beteiligen. Seit 2018 unterstützt der Bund darüber hinaus die Stiftung Oper Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker mit einem jährlichen Zuschuss.
Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds
Auch die Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds ist im Hauptstadtfinanzierungsvertrag geregelt. Der Bund stellt dafür jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung. Durch den Fonds werden Projekte und Veranstaltungen gefördert, die nationale und internationale Ausstrahlung haben und für die Hauptstadt Berlin bedeutsam und besonders innovativ sind.
Stand: Donnerstag, 03. August 2023