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German Motion Picture Fund

Thema: Wirtschaftliche Filmförderung

Mit dem German Motion Picture Fund unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Der German Motion Picture Fund ist neben dem Deutschen Filmförderfonds ein wichtiges Förderinstrument, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschlands zu stärken.

Mit dem German Motion Picture Fund (GMPF) können insbesondere hochwertige, international auswertbare HighEnd-Serien gefördert werden. Von 2016 bis Ende 2023 wurden über den GMPF 134 Produktionen mit insgesamt 273 Millionen Euro gefördert. Sie sorgten mit deutschen Herstellungskosten in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro für eine hohe Auslastung der Studios und des Produktionsstandortes Deutschland und lösten damit weitere volkswirtschaftliche Effekte aus.

Im Jahr 2023 konnten 44,8 Millionen Euro an 22 Projekte vergeben werden.

Richtlinie der BKM zum German Motion Picture Fund (PDF, 554KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Der German Motion Picture Fund in Kürze

Antragsberechtigt sind Herstellende von Serien und Filmen, die nicht für die Erstauswertung im Kino vorgesehen sind.

Zuschuss

Serien: Bis zu 20 bzw. 25 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten (ADHK). Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und beträgt, abhängig von den deutschen Herstellungskosten (DHK) und der Punktzahl im Kulturellen Eigenschaftstest, maximal 10 Millionen Euro pro Staffel.

Filme: Bis zu 20 Prozent der ADHK, maximal 2,5 Millionen Euro.

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesamtherstellungskosten (GHK) bei fiktionalen Serien mindestens 30.000 Euro pro Minute bzw. mindestens 1,2 Millionen Euro pro Episode und mindestens 7,2 Millionen Euro pro Staffel.
  • Gesamtherstellungskosten bei dokumentarischen Serien 9.000 Euro pro Minute bzw. mindestens 360.000 Euro pro Episode und mindestens 1,65 Millionen Euro pro Staffel.
  • Gesamtherstellungskosten bei Filmen mindestens 25 Millionen Euro.
  • Mindestens 40 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden (nur bei Filmen).
  • Auswertung im deutschen Fernsehen oder auf aus Deutschland zugänglichen Video-on-Demand-Plattformen.

Der German Motion Picture Fund wird von der Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medienadministrativ betreut. Auf der Webseite der Filmförderungsanstalt zum German Motion Picture Fund finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Antragstellung. Dort kann auch eine Liste der geförderten Projekte abgerufen werden. 

Weitere Informationen zum GMPF und DFFF finden Sie außerdem im Flyer zum DFFF und GMPF (PDF, 811KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Stand: Freitag, 23. Februar 2024

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