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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kulturstaatsministerin.de.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist bemüht, ihren Internetauftritt www.kulturstaatsministerin.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer vereinfachten Prüfung gemäß BITV 2.0, mit der die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) den Webauftritt www.kulturstaatsministerin.de am 28. November 2023 getestet hat.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht zumindest teilweise als nicht-barrierefrei zu bewerten:

  • Nicht alle Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen (Kriterium 1.1.1). Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
  • Nicht bei allen Video- und Audiodateien sind barrierefreie Alternativen, also Untertitel oder Audiodeskriptionen, vorhanden (Kriterium 1.2). Dies betrifft insbesondere Inhalte, die nicht von BKM erstellt wurden. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig alle Video- und Audiodateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Kontaktformular wird die Standard-Fehlermeldung im Falle eines fehlerhaft ausgefüllten E-Mail-Formats nach kurzer Zeit automatisch ausgeblendet (Kriterium 2.2.1.)
  • Beim Kontaktformular befindet sich darüber hinaus im Fehlerfall der Fokus am Seitenanfang und nicht auf der Fehlerliste beziehungsweise dem ersten fehlerhaften Feld (Kriterium 2.4.3).
  • Bei einigen PDF-Links ist das Zielformat mit einer Abkürzung gekennzeichnet. Dadurch ist unklar, auf welches Dokument der PDF-Link führt (Kriterium 2.4.4). Wir bearbeiten die Texte kontinuierlich und ersetzen diese, wenn wir auf solche Fälle stoßen.
  • Einige PDFs sind nicht barrierefrei (Kriterium B1). Dies kann insbesondere ältere Dokumente betreffen, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, ausschließlich barrierearme PDF-Dateien anzubieten beziehungsweise nicht-barrierefreie Dokumente schnellstmöglich durch barrierearme Dokumente zu ersetzen.

Darüber hinaus befindet sich der Bereich in Gebärdensprache und in Leichter Sprache noch im Aufbau und wird derzeit weiter ausgebaut.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kulturstaatsministerin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende Kontaktdaten:

E-Mail: E-Mail: website@bkm-info.bund.de
Telefon: 030-18681-44355

Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Stand: Mittwoch, 10. April 2024

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