Für den Verleih von programmfüllenden, künstlerisch anspruchsvollen Filmen kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Projektförderungshilfen gewähren. Es werden bis zu vier Einreichtermine im Jahr angeboten.
Pro Film können Förderungshilfen in Höhe von bis zu 100.000 Euro gewährt werden.
Für Filme, die keine BKM-Produktionsförderung erhalten haben, gilt die Maßgabe, dass die Herausbringungskosten des Films 500.000 Euro nicht übersteigen dürfen.
Die Förderentscheidungen der BKM basieren auf den Empfehlungen von fachkundigen, unabhängigen Jurys, welche die eingereichten Anträge und Filme ausführlich und differenziert begutachten.
Jury
Ordentliche Mitglieder der Auswahlkommission
- Beune, Frank – Marketing Director Filmverleih
- Ciszewski, Vanessa – Produzentin, Verleiherin
- Fink, Andreas – Leiter Filmeinkauf
- Kellner, Anne – Kinobetreiberin
- Rosi, Elisa – Kinobetreiberin
- Wadouh, Alexander – Produzent, Verleiher
Stellvertretende Mitglieder der Auswahlkommission
- Bernhardt, Caroline – Verleiherin
- Bialas, Dunja – Filmkritikerin
- Minewitsch, Maria – Kinoleiterin
- Naber, Johannes – Regisseur, Drehbuchautor
- Weser, Sven – Kinobetreiber
Hier finden Sie alle Termine für Einreichungen, Anträge und Merkblätter sowie alle aktuellen Juryentscheidungen. Die Förderbedingungen, aktuellen Antragsformulare sowie FAQs finden Sie bei den Anträgen und Merkblättern.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen.
Stand: Montag, 19. Februar 2024