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Koproduktionsfonds Eurimages

Thema: Internationale Filmwirtschaft

Der internationale Koproduktionsfonds EURIMAGES wurde 1988 mit deutscher Beteiligung beim Europarat in Straßburg eingerichtet. Dem als Teilabkommen des Europarates errichteten Förderfonds gehören mittlerweile 38 der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie Kanada an.

Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der internationale Förderfonds unterstützt vor allem die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsstaaten konzipiert sind. Ein weiterer Teil des Fördervolumens kommt der Verbreitung europäischer Kinofilme sowie Kinos in jenen Ländern zugute, die keinen Zugang zum MEDIA-Programm der EU haben.

Die Projekte müssen den geltenden bilateralen Koproduktionsabkommen oder dem "Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen" entsprechen. Der Film muss in Gemeinschaftsproduktion von mindestens zwei Produzenten aus den Mitgliedsstaaten hergestellt werden, wobei eine künstlerische und technische Beteiligung aller Koproduzenten gegeben sein muss. Die Förderung wird in Form bedingt rückzahlbarer Darlehen gewährt.

Über EURIMAGES wurden im Jahr 2022 insgesamt rund 18,7 Mio. Euro für die Förderung europäischer Koproduktionen bereitgestellt. Die Mittel stammen aus jährlichen Pflichtbeiträgen der EURIMAGES-Mitglieder. Mit jährlich über 3 Millionen Euro aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Bundesrepublik Deutschland einer der drei größten Beitragszahler.

Die BKM repräsentiert Deutschland im Board of Management und im Executive Committee. BKM hat darüber hinaus die Präsidentschaft des auf Initiative der BKM entstandenen Sustainability Study Group von EURIMAGES inne, die sich um eine nachhaltigere Ausrichtung des Fonds und der geförderten Koproduktionen bemüht.

Die Geschäftsführung, insbesondere die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Fördermittel, erfolgt durch das Sekretariat von EURIMAGES beim Europarat in Straßburg.

Förderrichtlinien können hier abgerufen werden:https://www.coe.int/en/web/eurimages/regulations-coproduction

Die aktuellen Einreichtermine für die EURIMAGES Förderungen finden Sie hier: https://www.coe.int/en/web/eurimages/deadlines

Informationen zu den Anforderungen für eine Förderung durch EURIMAGES sind hier verfügbar:https://www.coe.int/en/web/eurimages/coproduction

Eine Liste mit allen derzeitigen Mitgliedstaaten finden Sie hier: https://www.coe.int/en/web/eurimages/members

Anträge sind einzureichen bei:


Conseil de l’Europe
EURIMAGES
Palais de l’Europe
Avenue de l’Europe
67075 Strasbourg CEDEX

Tel.: +33 (0)388412640
Fax: +33 (0) 3 88 41 27 60

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von EURIMAGES.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartner.

Stand: Donnerstag, 16. November 2023

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