Kulturelle Filmförderung

Die kulturelle Filmförderung des Bundes hat zum Ziel, die künstlerische Qualität und Innovationskraft des deutschen Kinofilms zu steigern und zur Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller deutscher Filme im In– und Ausland beizutragen. Außerdem geht es darum, die Entwicklung des Kinos als Kulturstätte zu fördern.

Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Filmförderungsanstalt ist es ein zentrales Anliegen, dass die Belange ökologisch und sozial nachhaltiger Filmproduktion sowie der Diversität, der Inklusion und der Antidiskriminierung in der Film- und Kinowirtschaft wie auch bei der Filmförderung angemessen berücksichtigt werden.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes vollständig unter dem Dach der Filmförderungsanstalt verantwortet. Ihre Finanzierung erfolgt weiterhin aus Mitteln des Bundeshaushalts.

Allein für den Bereich Talentfilm wird es künftig eine gesonderte, mit eigenen finanziellen Mitteln ausgestattete jurybasierte Förderung geben. Diese wird vom Kuratorium junger deutscher Film auf Grundlage einer eigenständigen Richtlinie durchgeführt. Sie soll mit dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes im Jahr 2025 starten. Für den Übergangszeitraum steht den Filmschaffenden aus dem Bereich Talentfilm die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes offen.

Weitere Informationen zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes, zum Verfahren der Antragsstellung und zur Antragsberatung finden Sie auf der Website der Filmförderungsanstalt. Nähere Informationen zur Talentfilmförderung finden Sie auf der Website des Kuratoriums junger deutscher Film.

Eine Übersicht über Förderentscheidungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 finden Sie auf dieser Themenseite.

Preise

Festivals

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert ausgewählte Filmfestivals. Voraussetzung ist, dass sie für die Entwicklung und Verbreitung des künstlerisch anspruchsvollen deutschen Films sowie für die kulturelle Repräsentanz unseres Landes von besonderer Bedeutung sind.

Festivals

Roter Teppich vor dem Berlinale-Palast bei den 66. Internationalen Filmfestspielen Berlin 2016

Nationales Filmerbe

Filme sind Teil unseres nationalen Kulturerbes. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert daher die Sicherung, Bewahrung, Restaurierung und Digitalisierung des nationalen Filmerbes.

Nationales Filmerbe

Filmstill aus DER TIGER VON ESCHNAPUR

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