Bei der Entscheidung über die Vergabe des Verleihprogrammpreises werden vor allem berücksichtigt:
- die kulturelle Qualität der Verleiharbeit
- der Anteil deutscher Filme
- der Anteil anderer europäischer Filme
- die durch die Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme
- die Repertoirepflege.
Nach der geltenden Filmförderungsrichtlinie können bis zu drei Preise verbunden mit einer Prämie bis zu jeweils 75.000 Euro verliehen werden. Die Prämie ist zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang zu verwenden.
Jury
- Kevin Beck, Kinobetreiber (Lüneburg)
- Christian Bräuer, Kinobetreiber (Berlin)
- Franziska Langhammer, Verleiherin (Leipzig)
- Emily Meinke, Verleiherin (Regensburg)
- Torben Scheller, Kinobetreiber (Hannover)
- Laura Weber, Kinobetreiberin (Nürnberg)
Stellvertretende Jurymitglieder:
- Sabine Elbs, Verleiherin (Berlin)
- Gesa Knolle, Autorin, Filmemacherin, Verleiherin (Berlin)
Stand: Montag, 06. Februar 2023