Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut unterzeichnet

Pressemitteilung

Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände haben heute (26. März 2025) im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengespräches die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut abgeschlossen. Das Abkommen bildet die Grundlage für die unter enger Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference beschlossene Weiterentwicklung der Beratenden Kommission zu einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch sagt: „Das heute geschlossene Verwaltungsabkommen unterstreicht nochmals das klare Bekenntnis von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden zu ihrer historischen Verantwortung. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeit über NS-Raubgut wird einen wesentlichen Beitrag zum Finden gerechter und fairer Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien leisten. Es ist ein Verfahren, das rechtsverbindliche Entscheidungen hervorbringen und den Interessen der Betroffenen besser gerecht wird. Unser gemeinsames Ziel ist es nun, die Arbeitsfähigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit schnellstmöglich herzustellen.“

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Mit der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens erfolgt ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur Verbesserung und Beschleunigung der Rückgabe von NS-Raubgut. Damit ist nun der Weg frei für die nächsten Schritte der Reform noch in diesem Jahr. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll maßgeblich dazu beitragen, unserer historischen Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Diktatur und ihren Nachkommen angemessener gerecht zu werden und gerechte und faire Lösungen besser und schneller voranzubringen. Dazu soll insbesondere auch die nun endlich mögliche einseitige Anrufbarkeit beitragen. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Ländern sowie den Kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive parteiübergreifende Zusammenarbeit.“

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, sagt für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Die Kommunen haben sich gemäß den Washingtoner Prinzipien von 1998 zu ihrer Verantwortung bei der Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen bekannt. Seitdem haben wir mit Bund und Ländern intensiv daran gearbeitet, dass die Arbeit der Beratenden Kommission weiterentwickelt wird und nun eine Schiedsgerichtsbarkeit und damit ein rechtssicheres Verfahren eingeführt wird. Das ist ein Meilenstein. Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, diesem Verfahren nun beizutreten. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Mitgliedern der Beratenden Kommission ausdrücklich danken: Sie haben bei der Aufarbeitung von Unrecht aus der Zeit der NS-Herrschaft eine enorm wichtige Arbeit geleistet.“

Durch die Reform soll die Rückgabe von NS-Raubgut vereinfacht und verbessert werden. Wichtige Änderungen sind die Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit durch Antragberechtigte sowie größere Rechtssicherheit durch Verbindlichkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die Beweisregelungen des Bewertungsrahmens der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ermöglichen gerechte und faire Lösungen für die noch heute – knapp 80 Jahre nach Kriegsende – offenen Fälle. Damit werden die Ziele der Washingtoner Prinzipien und deren Best Practices weiter gestärkt.

Die nächsten Schritte auf dem Weg hin zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut sind neben der Auswahl der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in enger Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference auch die Vorbereitung des administrativen Übergangs. Auch ein Evaluierungsgremium befindet sich in Vorbereitung. Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände werden zudem auf Basis des Verwaltungsabkommens nun die sogenannten stehenden Angebote zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung abgeben bzw. aktiv auf die zeitnahe Abgabe solcher Angebote in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und durch die Kommunen hinwirken. Die stehenden Angebote bilden die Voraussetzung für die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut als alternativem Streitbeilegungsmechanismus im Sinne der Washingtoner Prinzipien.

Die Grundlagendokumente der Reform wie die verfahrensregelnde Schiedsordnung, der für die Entscheidungen der Schiedsgerichte maßgebliche Bewertungsrahmen sowie Muster für die sogenannten stehenden Angebote und die Schiedsvereinbarungen stehen nun zur Verfügung und können nachfolgend abgerufen werden:

www.kulturstaatsministerin.de/schiedsgerichtsbarkeit-grundlagendokumente

Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll ihre Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Beratende Kommission ihre Arbeit weiter fortsetzen.