Bundestag beschließt Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Roth: „Die SPK ist jetzt sehr gut für eine erfolgreiche Zukunft aufgestellt“

Pressemitteilung

In der Nacht zum heutigen Freitag wurde im Deutschen Bundestag die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) mit Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen.

Mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten ist die SPK die größte Kultureinrichtung Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt. Das neue Stiftungsgesetz stellt die Reform der SPK nun auf eine neue gesetzliche Grundlage und ermöglicht eine umfassende Modernisierung, eine effizientere Struktur sowie eine höhere Agilität, um die SPK erfolgreich für die Zukunft aufzustellen.

Staatsministerin für Kultur und Medien Roth: „Die beschlossene Reform ist eine sehr gute und wichtige Nachricht für die Kultur in unserem Land. Wir stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexible SPK, die damit das große Potenzial ihres Reichtums von außergewöhnlichen Kunstschätzen noch erfolgreicher zur Geltung bringen und ein breites Publikum hierzulande wie weltweit besser ansprechen und gewinnen kann. Es ist auch ein wichtiges Signal für die Zukunft der rund 2.000 Beschäftigten der SPK und für den Kulturstandort Berlin.

Bereits Anfang des Jahres haben sich Bund und Länder außerdem auf ein neues Finanzierungsabkommen für die SPK verständigt und ihren Etat um insgesamt 12 Millionen Euro aufgestockt. Damit ist die SPK nun für eine erfolgreiche Zukunft sehr gut aufgestellt.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Ländern, die an dieser Reform in konstruktiver und parteiübergreifender Weise mitgewirkt haben. Es ist auch ein wichtiges Zeichen, dass für diesen Beschluss im Parlament eine ebenfalls breite fraktionsübergreifende Mehrheit der demokratischen Kräfte möglich war.

Mein besonderer Dank gilt dem Präsidenten der SPK, Prof. Dr. Hermann Parzinger, wie den rund 2.000 Beschäftigten der SPK, die den Reformprozess mit viel Energie und Tatendrang begleitet und mit ermöglicht haben. Damit hat die zukünftige Präsidentin Prof. Dr. Marion Ackermann eine sehr gute Grundlage, um die SPK weiterentwickeln zu können.“

Mit dem Gutachten des Wissenschaftsrats vom Juli 2020, in dem der SPK erheblicher Verbesserungsbedarf attestiert wurde, begann ein umfangreicher Reformprozess, der nun zum Abschluss kommt.

Die Kernpunkte der Reform umfassen:

Die Leitung der Stiftung wird umstrukturiert: Sie obliegt nicht mehr wie bislang dem Präsidenten oder der Präsidentin alleine, sondern einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen, die auch für Querschnittsthemen zuständig sein werden. Dies gewährleistet, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt werden und fördert Synergieeffekte.

Der Stiftungsrat wird stark verkleinert: Er setzt sich künftig nur noch aus neun anstatt aus 20 stimmberechtigten Personen zusammen. Künftig sind nicht mehr alle Länder gleichzeitig im Stiftungsrat vertreten, sondern wechseln sich nach einem Rotationsprinzip ab, mit Ausnahme von Berlin. Das ermöglicht eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung. Zusätzlich nehmen an den Sitzungen des Stiftungsrats vier Mitglieder des Deutschen Bundestages mit beratender Stimme teil, wodurch eine bessere Verknüpfung mit dessen Ausschuss für Kultur und Medien gewährleistet wird.

Die eigenverantwortliche Verwendung der Haushaltsmittel wird vereinfacht: So können die einzelnen Einrichtungen künftig insbesondere über ihre Personalplanung eigenständig entscheiden. Damit wird einer der wesentlichen Strukturempfehlungen des Wissenschaftsrats entsprochen.

Die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Präsident oder Präsidentin werden zeitlich befristet berufen. Auch andere herausgehobene Führungspositionen wie insbesondere Einrichtungsleitungen werden in der Regel auf Zeit berufen. Verbeamtungen werden die Ausnahme sein. Dies fördert die Innovationskraft und sorgt für beweglichere Strukturen.

Der Stiftungszweck wird modernisiert, indem er nicht mehr ausschließlich Bezug auf den historischen preußischen Kulturbesitz nimmt und somit die Breite der Stiftung und die Vielfalt ihrer Aufgaben verdeutlicht.

Der SPK können künftig Stiftungen des Privatrechts zugelegt werden. Damit ist für eine mögliche Integration des Humboldt Forums die Grundlage gelegt.