Reform der Filmförderung schreitet voran: neue Richtlinien für kulturelle Filmförderung, DFFF und GMPF

Pressemitteilung

Staatsministerin Claudia Roth hat einen weiteren Teil der Filmreform umgesetzt: Ab heute gelten neue Richtlinien für die jurybasierte kulturelle Filmförderung, den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF). Durch die neuen Regelungen wird die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für sämtliche Filmförderinstrumente des Bundes. Die heute veröffentlichten Richtlinien für den DFFF und GMPF treten rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Staatsministerin Claudia Roth: „Mit den neuen Richtlinien haben wir einen weiteren Baustein der Filmreform erfolgreich umsetzt. Die Rahmenbedingungen für den Filmstandort Deutschland werden damit deutlich verbessert, Filmschaffen kann hierzulande wieder konkurrenzfähig werden.

Wir stärken die Entwicklung, die Produktion und den Verleih kulturell bedeutsamer Filme, deren Finanzierung sich auf dem freien Markt oft schwierig gestaltet. Dafür werden wir u.a. die Höchstsumme für die Verleihförderung anheben und die Entwicklungsförderung deutlich ausbauen. So wird es z.B. erstmals auch eine Förderung von Treatment und Projektentwicklung geben.

Von großer Bedeutung ist auch die neue Rolle der FFA: Indem zukünftig alle Filmförderinstrumente des Bundes unter einem Dach angesiedelt sind, werden die Verfahren unbürokratischer, einfacher und schneller. Zudem kann die FFA flexibler auf Marktveränderungen reagieren.

Mit dem neuen Filmfördergesetz, den erhöhten Förderquoten beim DFFF und GMPF sowie den neuen Richtlinien haben wir die Filmreform weit vorangebracht. Nun fehlen nur noch das Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung. Mein Haus und ich haben dafür alles vorbereitet. Im Interesse der deutschen Filmbranche hoffe ich, dass die nächste Bundesregierung beides schnell realisieren wird.“

Die Richtlinien für den DFFF und GMPF sehen eine Anhebung der Förderquote auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen vor. Zudem wird die Antragstellung erleichtert. Weitere Informationen zu den Richtlinien und Antragsverfahren sind auf der Website der FFA verfügbar (www.ffa.de).

Für die Reform der kulturellen Kinoförderung wurden gemeinsam mit den Kinoverbänden Eckpunkte für eine Referenzförderung entwickelt, die sich mehr am Programm der Kinos und den Zielen der Filmförderung der BKM orientiert. Die Talentfilmförderung wird durch die Verlagerung zum Kuratorium junger deutscher Film gestärkt. Aufgrund der aktuell andauernden vorläufigen Haushaltsführung können die neue Talentfilmförderung sowie eine neue Kinoförderung erst mit dem endgültigen Haushalt 2025 umgesetzt werden.