Kulturstaatsministerin Roth begrüßt Anrufung der Beratenden Kommission zum Welfenschatz

Pressemitteilung

Zur Entscheidung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, einem Verfahren vor der Beratenden Kommission über den Welfenschatz erneut zuzustimmen, erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth:

„Die bundesgeförderten Einrichtungen sind verpflichtet, der Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen. Sie betreiben engagiert Provenienzforschung und alleine die SPK hat in den vergangenen Jahren bereits über 350 Kunstobjekte und mehr als 2000 Bücher den Erben der nationalsozialistischen Opfer zurückgegeben. Die SPK hat bereits 2012 der Anrufung der Beratenden Kommission in Bezug auf den Welfenschatz zugestimmt. Sie hat heute erneut ihre Zustimmung erteilt, so dass die Beratende Kommission wieder tätig werden kann. Ich begrüße das sehr. Aus der Geschichte der Verfolgung vor allem jüdischer Menschen im und durch das nationalsozialistische Deutschland ergibt sich für uns bis heute eine besondere Verantwortung, Rückgaben voranzubringen, wenn es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter handelt. Deutschland hat sich hierzu durch die Washingtoner Prinzipen bekannt. Diesem Bekenntnis werden wir auch durch die heutige Entscheidung gerecht und ich bin sicher, dass die gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vereinbarte Schiedsgerichtsbarkeit hier weitere Fortschritte möglich machen wird.“