Die zentralen Rahmenbedingungen der neuen Richtlinien für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) stehen nun fest.
Hierzu erklärt Staatsministerin Claudia Roth: „Wir haben mit der Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes einen ersten großen Schritt hin zu einer umfassenden Reform der Filmförderung getan. Dank der guten Zusammenarbeit mit Finanzminister Jörg Kukies war es uns auch möglich, die Richtlinien für den DFFF und GMPF kurzfristig zu reformieren und die Förderquoten von 20 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit sind wir als Standort für Filmproduktionen endlich wieder konkurrenzfähig im internationalen Wettbewerb und bauen eine Brücke bis zur Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. Beides sind dringend notwendige weitere Schritte. Darin weiß ich mich auch mit den Verantwortlichen in den Ländern einig. Dafür haben wir von meiner Seite und mit meinem Haus alles so vorbereitet, dass es von einer neuen Bundesregierung schnell umgesetzt werden kann – und unbedingt auch schnell umgesetzt werden sollte.“
Die neuen Richtlinien sehen eine einheitliche Anhebung der Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den DFFF und den GMPF auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. So werden beim DFFF I die Kappungsgrenzen von 4 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro und beim GMPF für Serien von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro bzw. für Filme von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 begonnen haben. Zudem werden die Pflichten zur Kinoauswertung im DFFF gelockert. In beiden Richtlinien wurden Anpassungen zur Erleichterung der Antragsstellung und Ratenauszahlung vorgenommen.
Die neuen Richtlinien stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung können Anträge auf Förderung von der Filmförderungsanstalt (FFA) bewilligt werden. Bis dahin kann von der FFA in Einzelfällen einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.
Im Einzelnen:
Geförderte Projekte
Förderung
Einstiegsschwellen
Geförderte Projekte
Förderung
Einstiegsschwellen
Geförderte Projekte
Förderung
Einstiegsschwellen
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden sich auf der Homepage der FFA:
DFFF: https://www.dfff-ffa.de/
GMPF: https://www.ffa.de/german-motion-picture-fund-gmpf.html