Neue Impulse für die NS-Aufarbeitung

Förderprogramm „MemoRails“

Mit dem neuen Förderprogramm „MemoRails" sollen Bahnhöfe als historische Orte der NS-Verfolgung sichtbar gemacht werden. Lokale und zivilgesellschaftliche Initiativen sind dazu eingeladen, die Geschichte von Opfern, aber auch von Täterinnen und Tätern anhand verschiedener Gedenk- und Veranstaltungsformate zu erzählen.

Das Mahnmal Gleis 17 am Bahnhof Grunewald

Als vielfrequentierte Orte des Transits sind Bahnhöfe geeignet, um Menschen die Möglichkeit zu geben, der NS-Verbrechen zu gedenken.

Quelle: picture alliance / imageBROKER / Scheoning

Die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus und ihre Folgen aufzuarbeiten, ist eine immerwährende Verpflichtung Deutschlands und ein wichtiger Teil der deutschen Erinnerungskultur. Orte wie KZ-Gedenkstätten, Mahnmale und Dokumentationszentren erinnern an die Verbrechen des NS-Regimes sowie an das Leid der Verfolgten. Mit dem Förderprogramm „MemoRails Halt! Hier wird an NS-Geschichte erinnert“ sollen nun weitere Orte des Gedenkens erschlossen werden: Bahnhöfe und ihr Umfeld.

Während des Nationalsozialismus waren Bahnhöfe für viele Menschen Orte des Schreckens. Sie wurden von dort aus in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert, flohen von dort aus vor der Verfolgung oder kamen als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter an Bahnhöfen an.

Mit dem Programm fördert der Bund zivilgesellschaftliche Initiativen, die Bahnhöfe als historische Orte der NS-Verfolgung sichtbar machen. Als vielfrequentierte Orte des Transits stellen sie eine gute Möglichkeit dar, die NS-Verbrechen in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

„80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs setzen wir mit dem Programm weitere zentrale Impulse zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen, zum Gedenken an die Opfer und für das bürgerschaftliche Engagement“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth zum Start des Programms.

Förderung kreativer Erinnerungsprojekte

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert in Zusammenarbeit mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Projekte, die auf kreative und zeitgemäße Art und Weise die Geschichten von Opfern, aber auch von Täterinnen und Tätern recherchieren und mit verschiedenen Gedenk- und Veranstaltungsformaten an sie erinnern.

Je nach der Geschichte des Ortes, der gewählt wird, können sich Projekte mit unterschiedlichen Aspekten nationalsozialistischer Verbrechen wie Deportation, Zwangsarbeit oder auch der Rolle der Deutschen Reichsbahn beschäftigen. Auch die heutigen Bezüge zu Flucht und Zwangsmigration oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit können thematisiert werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Ansprache und Einbindung der lokalen Bevölkerung gelegt werden.

Die BKM stellt für das Programm ab sofort einmalig eine Million Euro zur Verfügung. Die Mittel wurden vom Deutschen Bundestag etatisiert. Die Stiftung EVZ beteiligt sich mit weiteren 100.000 Euro. Um die Umsetzung der Projekte in Bahnhöfen, Bahnanlagen oder auf deren Gelände gewährleisten zu können, unterstützt die Deutsche Bahn AG das Vorhaben logistisch und kommunikativ.

Langfristige Geschichtsvermittlung im öffentlichen Raum

Das Programm richtet sich an gemeinnützige Trägerorganisationen wie Geschichtsvereine, Träger der historisch-politischen Bildung, Gedenkstätten, künstlerische Kollektive oder Initiativen der Jugendarbeit.

Je nach örtlichen Gegebenheiten sollen Veranstaltungen, Workshops oder Ausstellungen in den Bahnhöfen umgesetzt werden.

Ein Gedenkzeichen mit QR-Code zur Programm-Website am ausgewählten Ort soll außerdem langfristig an das jeweilige historische Ereignis erinnern.

Ein weiterer Aspekt sind die aktive Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation der Ergebnisse über die EVZ-Website und die Social-Media-Kanäle der EVZ und der Deutschen Bahn.

Es können Mittel zwischen 20.000 und 70.000 Euro für Projektlaufzeiten von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die Auswahl der geförderten Projekte beruht auf den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Beginn der Ausschreibung ist der 6. Februar 2025.

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft.

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