Bundestag verabschiedet Stiftungsgesetz

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Der Deutsche Bundestag hat mit einem neuen Gesetz die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beschlossen. Die SPK sei nun sehr gut für eine erfolgreiche Zukunft aufgestellt, erklärte Staatsministerin Roth.

Kolonnadenhof Bodestraße, Museumsinsel Berlin, Berlin-Mitte

Kolonnadenhof Bodestraße, Museumsinsel Berlin, Berlin-Mitte

Quelle: © Staatliche Museen zu Berlin / David von Becker

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde in der Nacht zum 31. Januar das Fundament für eine umfassende Reform der größten Kulturinstitution des Landes gelegt. Das neue Stiftungsgesetz soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten und das bisherige, von 1957 stammende Gesetz ablösen.

Der Gesetzesentwurf für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) wurde vom Deutschen Bundestag mit Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedet. Es beinhaltet Neuerungen und Änderungen, auf deren Basis die SPK modernisiert und in ihren Strukturen und Prozessen effizienter und agiler gemacht werden kann.

„Wir stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexible SPK, die damit das große Potenzial ihres Reichtums von außergewöhnlichen Kunstschätzen noch erfolgreicher zur Geltung bringen und ein breites Publikum hierzulande wie weltweit besser ansprechen und gewinnen kann“, erklärte Staatsministerin Claudia Roth.

Synergieeffekte fördern

Die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beinhaltet zahlreiche strukturelle und organisatorische Änderungen:

Die Leitung der Stiftung wird künftig nicht mehr allein beim Präsidenten oder der Präsidentin, sondern bei einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen liegen. Dieser soll künftig auch für Querschnittsthemen zuständig sein. So kann sichergestellt werden, dass die Belange der verschiedenen Einrichtungen gebührend berücksichtigt und Synergieeffekte gefördert werden.

Effizienz erhöhen

Der Stiftungsrat wird von 20 auf 9 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert, um Entscheidungen schneller und effektiver fällen zu können. Zudem werden vier Bundestagsabgeordnete mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, um die Verbindung zum Ausschuss für Kultur und Medien zu stärken.

Autonomie stärken

Die Autonomie und Eigenverantwortung der einzelnen Einrichtungen werden gestärkt: Künftig können sie einfacher über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheiden und ihre Personalplanung eigenständiger vornehmen.

Innovationskraft ermöglichen

Die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst, indem sowohl der Präsident oder die Präsidentin als auch Führungspositionen künftig zeitlich befristet besetzt werden. Dies soll die Innovationskraft fördern und für flexiblere Strukturen sorgen.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird vom Bund und von allen Ländern finanziert. Als Teil des umfangreichen Reformprozesses haben sich Bund und Länder im Januar auf ein neues Finanzierungsabkommen verständigt: Die jährlichen Beiträge werden um insgesamt 12 Millionen Euro aufgestockt, wovon der Bund 9 Millionen Euro tragen wird. Bislang bringen Bund und Länder ungefähr 348 Millionen Euro pro Jahr für die Stiftung auf, wovon etwa 293 Millionen Euro vom Bund stammen.