Bund stärkt vielfältige Orchesterkultur

Förderprogramm geht in finale Runde

Die deutsche Orchesterszene gilt in ihrer künstlerischen Vielfalt als weltweit einzigartig. Um sie zu stärken und ihr Freiräume zur Weiterentwicklung zu verschaffen, setzt Kulturstaatsministerin Roth das Programm „Exzellente Orchesterlandschaft“ erneut fort. Im Fokus der finalen Förderrunde stehen die Themen Nachhaltigkeit und Diversität.

Die 2017 vom Bund gestartete Exzellenzinitiative soll Orchester dabei unterstützen, sich für die Zukunft neu aufzustellen und herausragende sowie innovative Projekte umzusetzen. Das Programm, das auf mehrere Jahre angelegt ist, geht jetzt in die letzte Runde. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt dafür 4,8 Millionen Euro aus ihrem Haushalt bereit. 

Ein Schwerpunkt der geförderten Projekte soll diesmal im Bereich der Nachhaltigkeit und Diversität liegen. „Der Kulturbetrieb kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Welt nachhaltiger und gerechter zu gestalten“, erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Viele Orchester und Ensembles würden hierbei mitwirken wollen. Doch im Orchesteralltag fehlten dafür oft die finanziellen und zeitlichen Freiräume, so Roth weiter. Das Programm soll sie darin unterstützen, ihre Ideen und Projekte zu den beiden Themen zu realisieren. „Damit fördern wir zugleich die Zukunftsfähigkeit, Vielfalt und Innovationskraft unserer Orchesterkultur“, betont die Staatsministerin.

Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“

Das Programm richtet sich bundesweit an öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester sowie vergleichbar arbeitende Ensembles. Sie können bis zu 400.000 Euro an Fördergeldern für einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht der regulären Arbeit der Orchester und Ensembles zuzurechnen sind und im Inland durchgeführt werden. Anträge können bis zum 15. Oktober 2023 gestellt werden. Die geförderten Projekte werden durch eine Fachjury ausgewählt.

Bund und Länder haben die deutsche Orchesterlandschaft aufgrund ihrer weltweit einzigartigen Vielfalt 2014 in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Mit dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“ hat der Bund seit 2017 zusätzliche Mittel bereitgestellt, um diese Diversität zu erhalten und Entwicklungen für die Zukunft zu fördern. Die Laufzeit des Programms war zunächst bis 2022 beschränkt. Da sich während der Corona-Pandemie viele Vorhaben nicht oder nur in reduzierter Form umsetzen ließen, wird das Programm in diesem Jahr noch einmal fortgesetzt.