Die Bundesregierung unterstützt national bedeutsame und gesellschaftlich relevante Bildungs- und Vermittlungsprojekte zu Orten der Demokratiegeschichte. Ziel ist es, die Bedeutung und den Wert einer freiheitlich demokratischen Grundordnung aufzuzeigen und zu vermitteln. Anträge auf Projektförderung können ab sofort bis zum 30. April 2023 gestellt werden.
Hambacher Schloss – ein zentraler Ort der deutschen Demokratiegeschichte
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Deutsche Bundestag im Juli 2021 das Gesetz zur Gründung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte verabschiedet. Die Stiftung soll in Zukunft das demokratiegeschichtliche Engagement des Bundes bündeln und Projekte mit nationaler Tragweite fördern.
Der Stiftungsaufbau ist noch nicht abgeschlossen. Übergangsweise und außerplanmäßig wird die Förderung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit 175 Jahren Revolution von 1848 im Jahr 2023 in Abstimmung mit dem Stiftungsrat der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durchgeführt.
Förderfähige Projekte
Der Bund gewährt nach Maßgabe der folgenden Kriterien und der allg. Verwaltungsvorschriften §§ 23, 44 BHO Zuwendungen für national bedeutsame und gesamtgesellschaftlich relevante Projekte der historisch-politischen Bildungs- und Vermittlungsarbeit in Verbindung mit Orten der deutschen Demokratiegeschichte.
Zu solchen Projekten zählen insbesondere:
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen sowie Personen öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland. Es können auch mehrere Einrichtungen einen gemeinsamen Antrag stellen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Sie können aber als Kooperationspartner an Projekten mitwirken.
Art und Umfang der Förderung
Die beantragten Projektförderungen dürfen eine Laufzeit von 6 Monaten (01.07.2023 – 31.12.2023) nicht überschreiten.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendig sind. Die Prüfung erfolgt einzelfallbezogen. Eine Forschungsförderung findet nicht statt. Von der Förderung sind Druckkostenzuschüsse sowie Bau- und Sanierungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben des Bundeshaushalts 2023.
Die Mittel werden grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Sinne des § 44 BHO gewährt, es sei denn, es bestehen Anhaltspunkte, die die Gewährung einer unbedingt oder bedingt rückzahlbaren Zuwendung als sachgerecht erscheinen lassen. Es werden nur solche Projekte gefördert, an deren Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Durch den Antragsteller sind grundsätzlich Eigen- oder Drittmittel in angemessener Höhe einzubringen und nachzuweisen. Die Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass weder Eigenmittel noch Drittmittel zur Verfügung stehen. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Antragsunterlagen
Die Projektanträge müssen neben den inhaltlichen Ausführungen zum beantragten Projekt folgende Daten zwingend enthalten:
Antragsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Projekte ausschließlich digital in Form einer pdf-Datei an K45@bkm.bund.de ein.
Einreichungsschluss für Projektanträge ist der 30.04.2023. Projektanträge, die nach dem Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Zuwendung. Die endgültige Förderentscheidung liegt bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an K45@bkm.bund.de.