Strukturförderung für den Journalismus

Förderprogramm des Bundes

Eine freie Presse ist ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Doch immer öfter sind Journalistinnen und Journalisten auch in Deutschland Hass und Gewalt ausgesetzt. Der Bund setzt sich daher mit einem Förderprogramm für eine strukturelle Stärkung des unabhängigen Journalismus ein.

103 Journalistinnen und Journalisten wurden 2022 in Deutschland bei ihrer Arbeit Opfer von Gewalt – gegenüber dem Vorjahr erneut ein deutlicher Anstieg. Auf der Internationalen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist Deutschland bereits 2020 aus der Reihe jener Länder herausgefallen, in denen die Lage der Presse als „gut“ eingestuft wird. Aktuell liegt Deutschland nur noch auf Rang 21.

Auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fördert der Bund seit 2021 Modellprojekte, die die strukturellen Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und unabhängigen Journalismus beitragen. Für die zweite Förderrunde hat die Staatsministerin für Kultur und Medien im Jahr 2023 rund 1,2 Millionen Euro aus ihrem Haushalt bereitgestellt.

Was fördert der Bund?

Gefördert werden Vorhaben, die beispielsweise den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln oder Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten unterstützen. Auch Projekte, die die Arbeit von Faktenchecker-Organisationen stärken oder in denen Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse geschult werden, können finanziell unterstützt werden. Die geförderten Projekte sollen bundesweite Strahlkraft besitzen und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ansprechen.

Eine Förderung journalistischer Inhalte, einzelner Medien oder einzelner Medienschaffender ist nicht möglich. Damit werden die Staatsferne und die Unabhängigkeit der Presse sowie ein fairer publizistischer Wettbewerb gewährleistet. Die geförderten Projekte werden durch eine unabhängige Fachjury ausgewählt.

Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Wir informieren an dieser Stelle rechtzeitig vorab über neue Förderrunden und Antragsfristen. Fördergrundsätze und Antragsunterlagen finden Sie unter Anträge und Formulare, weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung zudem in den FAQ.

Alle geförderten Projekte im Überblick

  • In der zweiten Förderrunde hat eine unabhängige Fachjury für 2023/24 folgende fünf Vorhaben aus 48 Anträgen ausgewählt.

    Projekt „No SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland“
    Projektträger: Blueprint for Free Speech e. V.
    Im Rahmen des Projekts soll eine Beratungsstelle aufgebaut werden. Sie soll Informationen sowie verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Journalistinnen und Journalisten anbieten, die durch missbräuchliche Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation - SLAPP) eingeschüchtert werden. Zudem werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gegen SLAPPs geschult beziehungsweise ausgebildet.

    Projekt „Helpline – Journalist*innen helfen Journalist*innen“
    Projektträger: Netzwerk Recherche e. V.
    Die Helpline bietet eine kostenlose, anonyme Telefonberatung für feste und freie Journalistinnen und Journalisten mit berufsbedingten psychosozialen Problemen an. Damit soll die psychische Gesundheit und Belastbarkeit von Journalistinnen und Journalisten gestärkt werden.

    Projekt „Pressefreiheit – mehr als eine Story“
    Projektträger: Die Rederei gUG
    Im Rahmen des Projekts sollen hierfür geschulte Exiljournalistinnen und -journalisten - etwa aus Russland, Türkei, Syrien oder dem Iran - Schulen besuchen und dort von eigenen Erfahrungen mit Repression und Zensur berichten. Ziel ist es, junge Menschen dadurch für den Wert von Pressefreiheit zu sensibilisieren. Durch die Entwicklung eines intensiv-storybasierten Browserspiels für Smartphones soll das erlangte Wissen in praktischer Anwendung vertieft werden.

    Projekt „Wegweiser KI“
    Projektträger: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
    Das Projekt beinhaltet ein Schulungsprogramm samt Erstellung eines KI-Handbuchs, eine Studie zur KI-Nutzung in Medienhäusern sowie ein Mentoringprogramm. Es soll ein KI-Botschafter-Netzwerk in Medien in ganz Deutschland aufgebaut werden, damit das erlangte Wissen an Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden kann. Kooperationspartner sind unter anderem die dpa Medienkunden.

    Projekt „Entwicklung und Durchführung eines Technologie Journalismus-Fellowship“
    Projektträger: Publix gGmbH
    Im Rahmen eines Technologie-Journalismus-Fellowships können Journalistinnen und Journalisten innerhalb eines Weiterbildungsprogramms ihr Wissen in den Bereichen Technologie und Technologiepolitik vertiefen und zum Beispiel technologische Einblicke in Software-Programme oder Kenntnisse für die Programmierung von Algorithmen erlangen. Das Programm wird mit führenden Techjournalistinnen und -journalisten entwickelt.

  • In der ersten Förderrunde 2021/2022 hat eine unabhängige Fachjury aus 31 Anträgen folgende zehn Vorhaben ausgewählt.

    Projekt „Ausbau und Professionalisierung von Journalismus macht Schule
    Projektträger: Journalismus macht Schule
    Medienkompetenz ist heute wichtiger denn je. Das Netzwerk „Journalismus macht Schule“ hat sich zum Ziel gesetzt, Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung von Nachrichten und Informationskompetenz zu unterstützen. Journalistinnen und Journalisten zahlreicher Medien, von Landesmedienanstalten, Landeszentralen der politischen Bildung und anderer Institutionen und Organisationen haben sich dafür zusammengeschlossen. Mit Hilfe des Bundes soll das bestehende Angebot nun ausgebaut und professionalisiert werden. Zusätzlich sollen Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten entwickelt werden, um sie für die Arbeit als „Mediencoaches“ in Schulen und die gezielte Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu rüsten.

    Projekt „Schutz der freien Berichterstattung – Rechte und Pflichten von Medien und Polizei“
    Projektträger: Trägerverein des Deutschen Presserats
    Das Projekt soll den Austausch von Journalistinnen und Journalisten mit der Polizei stärken. Hierzu finden Schulungen sowie Veranstaltungen statt, die den Kontakt zwischen den einzelnen Gruppen ermöglichen. Im Rahmen der Schulungen sollen unter anderem die Verantwortung staatlicher Stellen zum Schutz journalistischer Berichterstattung und die Beleuchtung der rechtlichen Grundlagen Themen sein. Darüber hinaus sollen Journalistinnen und Journalisten ihre praktischen Erfahrungen mit der Berichterstattung auf Einsatzlagen schildern und mit den Polizistinnen und Polizisten in einen Dialog treten, damit das gegenseitige Verständnis gestärkt wird. Als begleitende Materialien erhalten die Schulungsteilnehmenden entsprechende Materialien, die jährlich evaluiert und aktualisiert werden.

    Projekt „Fragen & Antworten – Auskunftsrechte kennen und nutzen“
    Projektträger: Netzwerk Recherche
    Das Projekt soll die Auskunftsrechte des Journalismus gegenüber Behörden stärken und diese somit in der Durchsetzung ihrer sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte unterstützen. Geplant ist ein Online-Portal, in dem unter anderem Gerichtsentscheidungen und Kommentierungen zu finden sind, die Teil-Automatisierung von Antrags-, Widerspruchs- und Klageprozessen sowie Online-Trainings, Workshops und Seminare zum Presse- und Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten.

    Projekt „Sensible Recherchen und Quellenschutz – Digitale Sicherheit von Journalist:innen und ihren Informant:innen“
    Projektträger: Universität Hamburg
    Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen die Möglichkeiten und Gefahren der digitalen Informationsbeschaffung untersucht werden. Darüber hinaus sollen Stärken und Schwächen vorhandener Sicherheitsmechanismen benannt und Medienhäusern sowie Journalistinnen und Journalisten Handlungsoptionen zur digitalen Selbstverteidigung aufgezeigt werden.

    Projekt „Stark für Vielfalt. Nachhaltige Strukturen für Diversität im Journalismus schaffen“
    Projektträger: Neue Deutsche Medienmacher*innen
    Im Rahmen des Projekts sollen Journalistinnen und Journalisten mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte beziehungsweise Diskriminierungserfahrung durch Beratungen, Workshops und Mentoring in der Durchführung ihrer Arbeit gestärkt werden. Ziel des Projekts ist es, die Vielfalt im Journalismus zu erhöhen.

    Projekt „NPJ.news: Zur Realisierung eines Online-Portals zur Förderung der Gemeinnützigkeit im Journalismus (Non-Profit-Journalismus)“
    Projektträger: Verein für Medien- und Journalismuskritik
    Ziel des Projekts ist die Realisierung eines Online-Portals zur Förderung der Gemeinnützigkeit des Journalismus, auf dem alle relevanten Informationen abgebildet werden sollen. Dazu gehören kontinuierlich aktualisierte Informationen beispielsweise über rechtliche Grundlagen, aktuelle Förderprogramme und Förderperspektiven.

    Projekt „Vertrauen durch Vielfalt“
    Projektträger: Deutsche Journalistenschule
    Ziel des Modellprojekts ist die Stärkung der Diversität im Journalismus, insbesondere in der Journalismusausbildung, durch Vorbereitungsseminare für bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen. Die Pilotphase wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Nach Abschluss der Evaluation sollen die Ergebnisse auf Journalismus- und Wissenschaftskonferenzen vorgestellt und an andere Journalistenschulen weitergegeben werden.

    Projekt „Medienkompetenz für Schüler:innen mit Journalismus-Plattform Articlett“
    Projektträger: Articlett
    Die Journalismusplattform Articlett verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schülern Medienkompetenzen zu vermitteln und in der Recherche und Überprüfung von Informationen zu unterstützen. Im Rahmen des Projekts soll die Plattform für den Bildungseinsatz an Schulen aufbereitet werden, hierzu wird unter anderem ein Angebot für Schülerinnen und Schüler aufgebaut und kostenfrei an Kooperationsschulen eingesetzt. Zusätzlich werden Schulungs- und Informationsangebote für Lehrkräfte erstellt.

    Projekt „Perspektiven im Exil – von und für Medienschaffende“
    Projektträger: Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
    Das Projekt verfolgt das Ziel, verfolgte Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen und diesen langfristige berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Die Unterstützungen umfassen unter anderem Weiterbildungen, Trainings und Workshops, Beratungen zu Arbeits-, Aufenthalts- und Medienrecht sowie psychosoziale Unterstützung.

    Projekt „Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken!“
    Projektträger: Correctiv
    Ziel des Projekts ist es, Journalistinnen und Journalisten, Expertinnen und Experten sowie Nachwuchskräfte miteinander zu vernetzen. Es sollen Weiterbildungsangebote entwickelt werden, die sich den Bedürfnissen von Medienschaffenden dynamisch anpassen. Das Projekt verbindet die Angebote des Netzwerks CORRECTIV.Lokal und der Online-Journalistenschule Reporterfabrik. Es soll ein dauerhafter Wissenstransfer stattfinden, der langfristig die Qualität des Lokaljournalismus erhöhen soll.

FAQ zum Förderprogramm

  • Gefördert werden können zum Beispiel Vorhaben, die

    • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland unterstützen;
    • Projekte in Journalistenschulen stärken;
    • Konzepte entwickeln, um staatliche und / oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse zu schulen;
    • die wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle unterstützen;
    • Beratung / Unterstützung anbieten für (im Netz) verfolgte, diffamierte oder bedrohte Journalistinnen und Journalisten in Deutschland;
    • Beratung / Unterstützung anbieten für Journalistinnen und Journalisten, die durch „Strategic Lawsuits against Public Participation“ (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen;
    • Journalistinnen und Journalisten dabei unterstützen, ihre sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte durchzusetzen;
    • dem stärkeren Sichtbarmachen von Qualitätsjournalismus dienen;
    • die Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten unterstützen, unter anderem im Umgang mit elektronischer Sicherheit und Kommunikationsverschlüsselung;
    • die aktuelle Situation der Presselandschaft und den Zustand des Journalismus in Deutschland erforschen und entsprechende Handlungsempfehlungen erstellen;
    • die Diversität des Journalismus in Deutschland stärken;
    • den Austausch und die Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten fördern.

    Weitere Projektideen sind möglich und willkommen. Wichtig ist, dass die Projekte eine überregionale Strahlkraft oder Modellcharakter haben. Bei der Antragstellung ist darzulegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

  • Die Freiheit der Presse ist im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 verfassungsrechtlich geschützt. Das schließt eine staatliche Förderung nicht aus, diese muss aber staatsfern ausgestaltet sein und darf auf Inhalte keinen Einfluss nehmen. Deshalb ist eine Förderung von journalistischen Inhalten oder Recherchevorhaben ausgeschlossen. Um das Gebot der Staatsferne zu wahren, entscheidet über die Förderanträge zudem eine unabhängige Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Medien und der Wissenschaft besteht.

  • Das Prüfverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Die BKM prüft zunächst, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und ob die Durchführung des jeweiligen Projekts rechtlich möglich ist. Das heißt insbesondere, ob das Vorhaben auf dem Boden der verfassungsrechtlichen Ordnung steht und ob es beihilferechtlich zulässig ist.

    Nach dieser formalen Prüfung entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge. Ausschlaggebend ist dabei die Frage, inwiefern das Projekt die journalistischen Grundstrukturen stärken kann. Es muss außerdem mit den journalistischen Standards des Deutschen Pressekodex vereinbar sein.

  • Einen Antrag können juristische Personen mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland stellen. Voraussetzung ist, dass sie entsprechende Kenntnisse über die Strukturen des Journalismus in Deutschland sowie eine Expertise in der Projektdurchführung nachweisen können.

  • Grundsätzlich beträgt die Mindestantragssumme 200.000 Euro. Im Haushalt 2023 stehen für entsprechende Projekte insgesamt rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Wie hoch die mögliche Fördersumme im Einzelfall ausfällt, hängt zum einen von der beantragten Summe ab, zum anderen davon, wieviele andere Projekte sich erfolgreich beworben haben.

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen, wenn noch keine unwiderruflichen rechtlichen Verpflichtungen eingegangen wurden. Dies ist beispielsweise dann nicht mehr der Fall, wenn bereits ein unwiderruflicher Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.

  • Nach Abschluss der Bewerbungsphase entscheidet eine unabhängige Jury über die Anträge. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden anschließend informiert. Grundsätzlich darf erst begonnen werden, wenn ein sogenannter Zuwendungsbescheid vorliegt. In eiligen Fällen können Sie einen Antrag auf sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Bei Zustimmung der BKM können Sie dann mit dem Projekt beginnen, bis zum Erhalt einer positiven Förderentscheidung (Zuwendungsbescheid) tragen Sie aber alle Kosten auf eigenes Risiko.

  • Die für die Zuwendung vorgesehenen Haushaltsmittel stehen überjährig zur Verfügung, eine zeitliche Beschränkung für die Projektlaufzeit gibt es daher nicht.

  • Ja, die Finanzierung durch weitere Zuwendungsgeber ist möglich. Dafür müssen dem Antrag die entsprechenden Zusagen beigefügt werden. Aus diesen muss ersichtlich sein, dass mit der beantragten Bundeszuwendung die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert wäre.

  • Verpflichtend sind ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Projektbeschreibung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (siehe oben). Die weiteren Dokumente (unter anderem Handelsregisterauszug, Satzung, Vertretungsberechtigung, Nachweis über ordnungsgemäße Geschäftsführung) hängen vom Einzelfall ab und dienen als Nachweis, dass die Antragsteller über die entsprechenden Strukturen verfügen.

  • Die Antragsunterlagen müssen im Original unterschrieben per Post an diese Anschrift versendet werden:

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

    Referat K 32

    Postfach 17 02 86

    53028 Bonn

    Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail unter möglich.

  • Von den Gesamtkosten können grundsätzlich maximal 80 Prozent durch die Förderung übernommen werden. In gut begründeten Ausnahmefällen sind auch 100 Prozent möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an .

Stand: