Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen

Förderprogramm

Die Bayerische Staatsoper, das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden oder auch die Hamburger Kunsthalle – das sind nur drei von zahlreichen herausragenden Kultureinrichtungen, die der Bund bereits mit dem Förderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) unterstützt hat.

Hamburger Kunsthalle

Mit Mitteln aus dem INK-Programm fördert BKM beispielsweise die Dachsanierung der Hamburger Kunsthalle.

Quelle: Hagen Stier

Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland und trägt dazu bei, in allen Regionen gleichwertige Verhältnisse zu schaffen. Deshalb fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien mit dem INK-Programm bundesweit national bedeutsame Kultureinrichtungen. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen mit dem Programm die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.

Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen

Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden vorzugsweise durch die Länder kofinanziert, aber auch durch Eigenmittel, Kommunen und Dritte. Projekte mit einer Dauer von bis zu vier Jahren sind möglich.

Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt über die jeweils für Kultur zuständige oberste Landesbehörde. Bei Interesse erhalten Sie dort das entsprechende Antragsformular. Die Länder übermitteln ihre priorisierten Projektvorschläge für die kommende Fördertranche an BKM bis zum 15. November des jeweiligen Vorjahres. Die endgültige Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Auswahl bislang geförderter Projekte

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