Die Filmförderung des Bundes soll einfacher, transparenter und weniger bürokratisch werden. Erreicht werden soll dies durch eine umfassende, auf mehreren „Säulen“ ruhende Reform der Filmförderung. Als erste Säule hat der Deutsche Bundestag am 19. Dezember mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet.
Roth: Filmförderung wird innovativer und schneller
Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßte den Beschluss als eine sehr gute und wichtige Nachricht für den Film in Deutschland. „Damit werden die Rahmenbedingungen für das Filmemachen deutlich verbessert und das Filmschaffen gestärkt. Dieses Reformgesetz macht die Filmförderung innovativer und schneller, es macht sie gerechter und inklusiver“, ist Roth überzeugt.
FFA wird zentrale Fördereinrichtung
Das neue Gesetz sieht vor, die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für die Filmförderung des Bundes auszubauen. Sie ist nun für sämtliche Filmförderungen des Bundes zuständig. Zudem soll ihre Selbstverwaltungsautonomie gestärkt werden, um sie in die Lage zu versetzen, schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren.
Das Filmförderungsgesetz (FFG) bildet die Rechtsgrundlage für die Filmförderungsanstalt (FFA), die Filmförderung durch die FFA und die Erhebung der Filmabgabe, mit der die Filmförderung nach dem FFG finanziert wird. Abgabepflichtig sind die Kino- und Videowirtschaft einschließlich Online-Anbietern sowie Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen. Weitere Informationen zur FFA und zum FFG unter www.ffa.de.
Förderkommissionen werden weitgehend abgeschafft
Weitgehend abgeschafft werden die bisherigen Förderkommissionen bei der FFA. Im Rahmen eines Referenzmodells wird im FFG insbesondere die Förderung von Produktion und Verleih automatisiert. Dadurch werden Förderverfahren planbarer, transparenter und effizienter. Lange Wartezeiten und Unwägbarkeiten durch Juryentscheidungen werden vermieden, die kreative Selbständigkeit der Produzentinnen und Produzenten wird gestärkt. Zudem wird der Zugang zur Produktions- und Verleihförderung durch niedrigschwelligere Voraussetzungen deutlich erweitert.
Kinoförderung wird attraktiver
Die Bedingungen für die Kinoförderung werden ebenfalls attraktiver gestaltet. Vorgesehen sind hier unter anderem eine teilautomatisierte Projektförderung, die Erweiterung der Antragsberechtigung sowie die Erhöhung des als Zuschuss vergebenen Förderanteils.
Das neue Gesetz stärkt außerdem die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem barrierefreie Fassungen geförderter Filme in Zukunft grundsätzlich angeboten werden müssen.
Die weiteren Säulen der Reform
Als weitere „Säulen“ für eine Reform der Filmförderung hat die Bundesregierung neben dem neuen FFG eine Reform der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, die Einführung eines Steueranreizmodells für Film- und Serien-Produktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamer und Mediatheken-Anbieter vorgesehen.
Die Reform der jurybasierten kulturellen Filmförderung kann jetzt wie geplant unter dem Dach der FFA vorangebracht werden. Für das Investitionsverpflichtungsgesetz und das Filmförderungszulagengesetz wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und gemeinsam mit den Ländern für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen können beide Gesetze jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
DFFF und GMPF werden verlängert
Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, werden der Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und der German Motion Picture Fonds (GMPF) um ein Jahr bis Ende 2025 verlängert. Außerdem wird die Förderquote einheitlich auf 30 Prozent angehoben.