Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll fit gemacht werden für die Zukunft. Eckpunkte für eine entsprechende Reform hat der Stiftungsrat im Dezember 2022 beschlossen. In den vergangenen zwei Jahren haben Bund, Länder und SPK die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen erarbeitet, die das Bundeskabinett jetzt mit dem neuen Stiftungsgesetz verabschiedet hat.
„Mit diesem Gesetz bereiten wir den Boden für eine umfassende Reform der größten deutschen Kultureinrichtung und stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexiblere SPK.“ Damit sei die Stiftung sehr gut für die Zukunft aufgestellt, ist Kulturstaatsministerin Claudia Roth überzeugt.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist mit 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der größten Kultureinrichtungen Deutschlands und eine der bedeutendsten weltweit. Sie wird vom Bund und von allen Ländern finanziert, wobei der Bund drei Viertel der laufenden Betriebskosten und die Kosten für Bauinvestitionen in vollem Umfang trägt.
Eigenverantwortung stärken, Synergien fördern
Die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beinhaltet zahlreiche grundlegende strukturelle und organisatorische Änderungen:
Die Leitung der Stiftung wird künftig nicht wie bisher beim Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin liegen, sondern bei einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen. Diese werden zukünftig auch für Querschnittsthemen zuständig sein. Das gewährleistet, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt und Synergieeffekte gefördert werden.
Gleichzeitig wird der Stiftungsrat verkleinert. Ihm sollen künftig statt 20 nur noch 9 Mitglieder angehören, um Entscheidungen schneller und effizienter fällen zu können.
Gestärkt werden die Autonomie und Eigenverantwortung der einzelnen Einrichtungen: Sie können künftig einfacher über die Verwendung der Haushaltmittel und eigenständig über die Personalplanung entscheiden.
Auch die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden, Verbeamtungen die Ausnahme sein.