Die Bundesregierung plant, die Mittel für die kulturelle jurybasierte Filmförderung des Bundes deutlich zu erhöhen. Dies geht aus dem am gestrigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für den Regierungshaushalt 2025 hervor. Hiernach soll die kulturelle Filmförderung um 11,3 Millionen Euro ab 2025 aufgestockt werden. In 2026 und 2027 soll ein Aufwuchs von je zwei Millionen jährlich für die kulturelle Filmförderung hinzukommen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die deutliche Aufstockung der kulturellen jurybasierten Filmförderung des Bundes unterstreicht die Bedeutung dieser Säule in der Filmreform und zeigt, dass wir die Förderung des deutschen Films in allen relevanten Bereichen von der Idee bis zur Auswertung konsequent fortentwickeln wollen. Mit den zusätzlichen Mitteln können wir neben der Stärkung der kulturellen Entwicklungs-, Produktions- und Verleihförderung erstmalig eine eigenständige Talentfilmförderung schaffen. Wir setzen so eine Vielzahl an Reformvorschlägen um, die in den letzten Monaten in intensiver Zusammenarbeit mit der Branche, den Ländern und den Bundes- und Länderförderern entwickelt wurden. Angesichts der Herausforderungen für den Bundeshaushalt insgesamt ist das ein großer Erfolg und klares Bekenntnis der Bundesregierung für die Kultur auch in schwierigen Zeiten.
Hinzu kommt, dass die Filmwirtschaft mit den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung erstmals als echter wirtschaftlicher Dynamisierungsfaktor anerkannt wird, der unser Bild von Deutschland wie kaum ein anderer prägt. Wir wollen durch ein automatisiertes steuerbasiertes Zulagensystem hier neue Anreize setzen und Deutschland auch international als Produktionsstandort wieder konkurrenzfähiger machen. Die Reform der Filmförderung befindet sich damit auf einem guten Weg. Diesen Prozess setzen wir gemeinsam mit den Ländern energisch fort.“
Ab 2025 sollen rund 7,5 Millionen Euro zusätzlich für die jurybasierte Produktionsförderung für kurze und programmfüllende Filmvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Der Gesamtetat hierfür beträgt dann 18 Millionen Euro. Bis 2027 ist eine weitere Steigerung um 2 Millionen Euro auf insgesamt 20 Millionen Euro geplant. Mit der Stärkung der kulturellen jurybasierten Filmförderung wird so insbesondere für anspruchsvolle und künstlerisch herausragende Filmvorhaben eine qualitätsorientierte Fördermöglichkeit erhalten und ausgebaut. Um die zentrale Funktion dieser Förderung für den kulturell anspruchsvollen Film zusätzlich zu stärken, werden die bisher im Rahmen des Deutschen Filmpreises als Prämien ausgereichten Haushaltsmittel in Höhe von rund 3 Millionen Euro zukünftig in die kulturelle jurybasierte Filmförderung fließen. Die Mittel bleiben so in voller Höhe für die Unterstützung anspruchsvoller deutscher Filmvorhaben erhalten. Der Deutsche Filmpreis gleicht sich als dann undotierter Preis den internationalen Filmpreisen wie dem Oscar an.
Mit zusätzlichen Mitteln soll erstmals auch eine eigenständige, gemeinsame Talentfilmförderung von Bund und Ländern etabliert werden. Hierfür sind im Haushalt zusätzlich zur regulären Produktionsförderung 7,2 Millionen Euro vorgesehen, die bis 2027 auf bis zu 8,5 Millionen Euro weiter erhöht werden sollen. Ziel ist es, einen exklusiven Förderbereich für den filmischen Nachwuchs und dessen erste Schritte in die Professionalisierung einzurichten. Die Talentförderung wird beim Kuratorium junger deutscher Film angesiedelt werden. Antragsberechtigt sind hier ausschließlich Nachwuchsprojekte bis zu einer verbindlichen Budgetobergrenze. Nachwuchsprojekte mit größeren, konkurrenzfähigen Produktionsvolumina sind dagegen ausschließlich in der jurybasierten Produktionsförderung antragsberechtigt.
Darüber hinaus wird auch die Entwicklungsförderung erheblich aufgestockt und damit ein weiterer Schwerpunkt in der Reform gesetzt. Hierfür stehen 2025 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2027 soll das Budget auf bis zu 5 Millionen Euro erhöht werden. Mit dem vorgesehenen Aufwuchs kann die Entwicklungsförderung des Bundes nun maßgeblich dazu beigetragen, Filmstoffe in konkurrenzfähiger Kinoqualität bis hin zur Produktionsreife zu entwickeln. Hinzu kommen verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung der Entwicklungsförderung, wie die Einführung einer Treatment- und einer Projektentwicklungsförderung.
Um die Sichtbarkeit des künstlerisch-kreativen deutschen Kinofilms zu stärken, wird auch die jurybasierte Verleihförderung um 1,4 Millionen Euro auf insgesamt 2 Millionen Euro erhöht. Davon profitieren vor allem kleinere Verleihunternehmen mit einem künstlerisch ausgerichteten Portfolio, die im Referenzsystem nach dem Filmförderungsgesetz unter Umständen keine ausreichende Berücksichtigung finden. Auch die Vermarktung des deutschen Films im Ausland über German Films soll mit einer zusätzlichen Million Euro ausgebaut werden.
Darüber hinaus wird die Kinoförderung der Bundesregierung modernisiert und fortentwickelt. Ziel ist es, den Kulturort Kino auch in finanziell schwierigen Zeiten zu erhalten. Der Kinoprogrammpreis wird dabei zunächst fortgeführt. Die bisher für das Zukunftsprogramm Kino bereitgestellten Mittel in Höhe von 7 Millionen Euro stehen weiterhin für die Kinoförderung zur Verfügung. Es soll im Rahmen der Filmreform aber eine mehr am Programm der Kinos und den Zielen der kulturellen Filmförderung der BKM orientierte Referenzförderung für die Kinos eingeführt werden.