Vielleicht haben Sie ein Problem mit der Barriere-Freiheit
auf unserer Internet-Seite.
Dann hilft Ihnen die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
Einen Streit beenden.
Die Menschen sollen sich vertragen.
Manchmal schaffen die Menschen das nicht allein.
Dann brauchen sie Hilfe von anderen Personen.
Zum Beispiel von einer Schlichtungs-Stelle.
Zum Beispiel:
Sie haben auf unserer Internet-Seite eine Barriere entdeckt.
Deshalb haben Sie uns eine E-Mail geschickt.
Aber Sie sind mit unserer Antwort unzufrieden.
Sprechen Sie mit der Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Schlichtungs-Stelle spricht dann mit uns.
Wir suchen dann alle zusammen eine Lösung.
Das nennt man Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren hilft dabei,
dass Sie nicht beim Gericht klagen müssen.
Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle
finden Sie mehr Informationen.
Das ist die Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Dort steht zum Beispiel:
So funktioniert ein Schlichtungs-Verfahren.
So stellen Sie einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren.
Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Das ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
0 30 18 52 72 80 5
Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Das ist die Fax-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
0 30 18 52 72 90 1
Stand: Donnerstag, 11. Juli 2024