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Schriftliches Kulturgut erhalten

Thema: Sonderprogramm

Unzählige historische Dokumente, wie Handschriften, Bücher, Urkunden und Akten in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel akut gefährdet. Dieses national wertvolle Erbe soll für künftige Generationen bewahrt werden. Dafür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2017 jährlich Fördermittel bereit.

Historische Buchsammlung Alexander von Humboldts

Alexander von Humboldts "Vues des Cordilleres, et monumens des peuples indigenes de l'Amerique" wird derzeit für die Digitalisierung konservatorisch gesichert.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) plant, das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2025 fortzusetzen. Das Programm fördert seit 2017 bundesweit Projekte, die historische Akten, Handschriften und Bücher von Bundes-, Landes- und kommunalen Einrichtungen für die Zukunft sichern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Entsäuerung, zur Reinigung, zur Verpackung oder zur Restaurierung großvolumiger Bestände historischen Schriftguts. Förderfähig sind zudem konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise die Schadenserfassung. Die geförderten Maßnahmen werden auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt.

Interessierte Einrichtungen können bis zum 31. Januar 2025 Projektmittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bei der KEK beantragen. Bitte beachten Sie, dass Anträge für eine Erstbewertung zunächst bei der zuständigen Landesbehörde einzureichen sind.

Antragsunterlagen
Fördergrundsätze (PDF, 169KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Antragsformular (PDF, 429KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Rettung des Kulturerbes ist Gemeinschaftsaufgabe

Die Rettung des schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Deshalb setzt die Projektförderung durch den Bund voraus, dass die Vorhaben durch die jeweiligen Bundesländer mitfinanziert werden. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Kosten.

Außerdem finanziert der Bund seit 2011 gemeinsam mit den Ländern die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) und fördert in diesem Zusammenhang Modellprojekte.

Aktuelle Förderprojekte (Auswahl)

Unter den Projekten, die aktuell im Rahmen des Sonderprogramms gefördert werden, ist ein Leuchtturmprojekt von internationaler Bedeutung: ein mehrjähriges Projekt der Athen-Abteilung des Deutschen Archäologischen Instituts. Sie bewahrt rund 3.000 archäologische Pläne und Zeichnungen, die von der Gründung des Athener Standorts 1874 bis in die 1950er-Jahre reichen. Für viele Wissenschaftsdisziplinen ist die Sammlung von unschätzbarem Wert. Darüber hinaus werden in diesem Jahr weitere 55 Projekte durch das Sonderprogramm gefördert, die den Originalerhalt bundesweit stärken.

Seit 2017 wurden mit dem Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts insgesamt bereits 684 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von rund 20 Millionen Euro ermöglicht.

Stand: Freitag, 08. November 2024

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