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Wie funktioniert der KulturPass?

Thema: Alle Informationen für Jugendliche & Kulturanbieter

Mit dem KulturPass möchte die Bundesregierung junge Menschen in ganz Deutschland für das vielfältige Kulturleben hierzulande begeistern und dazu anregen, die lokale Kulturszene zu entdecken. Zugleich soll das Projekt die Nachfrage in den Kultureinrichtungen verstärken und Kulturanbietern ermöglichen, neues Publikum für sich zu gewinnen.

Keyvisual des KulturPass

Der KulturPass – ein Angebot für alle 18-Jährigen.

Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das er bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles mehr einsetzen kann. Seit dem 1. März 2024 hat der Jahrgang 2006 die Möglichkeit, ein Budget von 100 Euro über die KulturPass-App freizuschalten und ab dem 18. Geburtstag zu nutzen.

Derzeit sind bundesweit rund 2,9 Millionen Kulturangebote im KulturPass vertreten, darunter Konzerttickets, Theater- und Kinovorstellungen, aber auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger und Musikinstrumente. Seit diesem Jahr können auch Workshops und Mitgliedschaften über den KulturPass gebucht werden, wie beispielsweise Musik-, Tanz- oder Malkurse sowie Bibliotheksausweise und Museums-Jahreskarten.

Im ersten Jahr der Laufzeit haben junge Menschen mit dem KulturPass über 1,9 Millionen Mal Kultureinrichtungen und -veranstaltungen besucht. Nach der harten Corona-Zeit hat davon auch die Kulturbranche profitiert, wie der Gesamtumsatz von mehr als 37 Millionen Euro über alle Sparten hinweg deutlich macht (Stand: 11.09.2024).

Registrierung für 18-Jährige

Ob Konzert-, Kino- oder Museumstickets, Bücher, Platten oder Musikinstrumente – Jugendliche ab 18 Jahren, die in Deutschland leben, haben die freie Wahl, wie sie ihr Budget einsetzen. Die KulturPass-App steht in den Stores kostenfrei zum Download bereit. Um das Budget freizuschalten, gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Jugendlichen benötigen einen elektronischen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Anschließend wird ein Budget in Höhe von 100 Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Pilotprojekts können die Jugendlichen ihr KulturPass-Budget ab sofort außerdem bei über 40 Sparkassen über das Online-Banking freischalten. Ab Anfang Oktober soll dies bei einem Großteil der Sparkassen in Deutschland möglich werden.

Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und kann dann vor Ort abgeholt beziehungsweise eingelöst werden. Eine Registrierung und Identifizierung für den Jahrgang 2006 ist bis zum 31.12.2024 und bereits vor dem 18. Geburtstag möglich.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Registrierung.

Anmeldung für Kulturanbieter

Die KulturPass-Plattform funktioniert wie ein Marktplatz. Kulturanbieter können sich dort registrieren und einen Account einrichten, der wie ein Webshop funktioniert. Die Einpflege der Produkte, die dann in der KulturPass-App buchbar sind, erfolgt manuell, per CSV-Datei oder per API. Über das System werden die Kulturanbieter informiert, wenn ein Angebot reserviert wurde, und können es bereitstellen. Nach der Abholung wird der Preis für das Angebot in einem Turnus von bis zu drei Wochen automatisch erstattet.

Für die Registrierung wird lediglich ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter und es wird auf flächendeckende Angebote, insbesondere auch im ländlichen Raum, geachtet. Online-Versandhändler, Streaming-Plattformen und Games sind ausgeschlossen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen für Kulturanbieter.

KulturPass
Mit dem Projekt folgt die Bundesregierung dem Vorbild anderer europäischer Länder, die bereits einen KulturPass eingeführt haben. Der Deutsche Bundestag hat für das Pilotprojekt im Jahr 2023 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und 2024 sein Engagement für den KulturPass fortgesetzt. Die Mittel kommen aus dem Etat der Staatsministerin für Kultur und Medien.

Stand: Mittwoch, 11. September 2024

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