Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorgelegten Realisierungsvorschlag für das Deutsch-Polnische Haus in Berlin beschlossen. Das Deutsch-Polnische Haus ist ein zentrales erinnerungspolitisches Projekt, mit dem ein Gedenkort für die Opfer der Besatzungsherrschaft des nationalsozialistischen Deutschland in Polen geschaffen sowie die Jahrhunderte lange Verflechtungsgeschichte zwischen Deutschland und Polen beleuchtet und ein Raum für Bildung und Begegnung im deutsch-polnischen Kontext ermöglicht werden soll.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagt dazu: „Der heute beschlossene Realisierungsvorschlag für ein Deutsch-Polnisches Haus im Herzen der Hauptstadt ist ein wichtiges Signal für eine weitere Stärkung und Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen. Das Erinnern für eine gemeinsame Zukunft von Deutschland und Polen als enge Partner in einem starken, vereinten Europa wird damit vorangebracht.
Die Grauen und Verbrechen der Besatzungsherrschaft des nationalsozialistischen Deutschlands in Polen, dem über fünf Millionen Polinnen und Polen zum Opfer gefallen sind, sind bis heute eine schmerzhafte Erinnerung im Gedächtnis der polnischen Gesellschaft. Fast jede Familie in Polen hat dabei Angehörige verloren. Das ist hierzulande immer noch viel zu wenig bekannt. Diese Lücke in unserer Erinnerungskultur wollen wir mit diesem Deutsch-Polnischen Haus schließen und ein bilateral und europäisch ausgerichtetes Erinnern ermöglichen. Denn Deutschland hat bis heute eine besondere historische Verantwortung, wenn es um die Beziehungen zu unserem Nachbarn - und zu unserem Glück wieder engen Partner - Polen geht. Bei den Bedrohungen, denen das europäische Projekt heute von außen wie auch innen ausgesetzt ist, kommt der deutsch-polnischen Partnerschaft eine ganz besondere Bedeutung zu.
Ein Gedenkort an die Verbrechen der Besatzungsherrschaft des nationalsozialistischen Deutschlands in Polen ist die erste, wichtige Säule dieses Hauses. Die weiteren Säulen sind das Verstehen der Verflechtungsgeschichte zwischen Deutschland und Polen in den vergangenen Jahrhunderten durch entsprechende Ausstellungen sowie das Schaffen eines Raumes für Begegnung und Austausch, Bildungsangebote und Veranstaltungen.“
Der heute beschlossene Realisierungsvorschlag für das Deutsch-Polnische Haus wurde von einer Stabsstelle bei der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas im Auftrag der Kulturstaatsministerin erarbeitet, die dafür eng mit dem Deutschen Polen-Institut, dem Tadeusz-Manteuffel-Institut für Geschichte der Polnischen Akademie der Wissenschaften, dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk sowie zahlreichen Expertinnen und Experten aus Polen und Deutschland zusammengearbeitet hat.
Über den Realisierungsvorschlag wird nun der Deutsche Bundestag entscheiden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien befindet sich in Gesprächen mit dem Land Berlin zur Frage eines Standortes im Zentrum der Hauptstadt.
Mit der Errichtung dieses Gedenkortes hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung im Oktober 2020 beauftragt. Das Auswärtige Amt erarbeitete daraufhin mit Unterstützung einer deutsch-polnischen Expertenkommission sowie eines politischen Beirats ein erstes Konzept. 2022 übernahm Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Zuständigkeit für das Vorhaben. Ein erstes Eckpunktepapier stellte die Kulturstaatsministerin im August des vergangenen Jahres im Bundeskanzleramt vor.