Auf Einladung des Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz, Minister Timon Gremmels, trafen sich heute in Berlin die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Claudia Roth, die Kulturministerinnen und -minister sowie Kultursenatoren der Länder, die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kulturstiftungen der Länder und des Bundes zum 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch.
Bei dem Treffen ging es unter anderem um die Reform der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz. Kern der Reform ist: „BKM, Länder und kommunale Spitzenverbände streben an, an die Stelle der bisherigen Beratenden Kommission eine Schiedsgerichtsbarkeit zu setzen.“
In einem gemeinsamen Papier wurde zudem die Möglichkeit zur einseitigen Verfahrenseinleitung gegenüber öffentlichen Kulturgut bewahrenden Stellen als wesentlicher Bestandteil im neuen Verfahren verabredet. Grundlage für die Tätigkeit der einzurichtenden Schiedsgerichtsbarkeit ist ein ausdifferenzierter Bewertungsrahmen und eine neue Verfahrensordnung. Die Einbeziehung der Anspruchstellenden in das Verfahren sowie die Provenienzforschung sollen gestärkt werden.
Timon Gremmels, Hessischer Minister für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur und Vorsitzender der Kulturministerkonferenz: „Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt für ein beschleunigtes und transparentes Restitutionsverfahren in Deutschland vereinbart haben. Mit der Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit schaffen wir es, dass aus Empfehlungen Entscheidungen werden und sorgen dafür, dass wir den Interessen der Betroffenen besser gerecht werden.“
Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien: „Der gemeinsame Beschluss von heute ist ein großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst sehr deutlich zu verbessern. Besonders wichtig war für mich und freut es mich nun, dass wir uns zwischen Bund, Ländern und Kommunen nun auf eine einseitige Anrufbarkeit verständigt haben. Zudem werden wir gemeinsam die Provenienzforschung stärken. Wir haben uns gemeinsam einen ehrgeizigen Zeitplan vorgenommen und wollen bis Ende dieses Jahres die Reform wirksam werden lassen. Damit können wir die Ziele der Washingtoner Prinzipien noch viel wirkungsvoller umsetzen.“
Eine bereits tätige Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von BKM, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird die Reform weiter vorantreiben. In den Prozess fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse auf rechtsvergleichender Basis mit ein.