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Veröffentlichungen gemäß § 6 Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien

Thema: Bundesgremienbesetzungsgesetz

Das Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien (BGremBG) ist zum 1. Mai 2015 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 7. August 2021 geändert.

In den Jahren 2016 und 2017 sah das Gesetz vor, dass bei der Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen der Bund mindestens drei Mitglieder bestimmt, für Frauen und Männer eine Geschlechterquote von jeweils mindestens 30 Prozent gilt. Seit 2018 war es Ziel, die genannten Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Mit der Änderung vom August 2021 gilt nun, dass in jedem Aufsichtsgremium mit mindestens zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unter den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten sein sollen. Bestehende Mandate konnten und können davon unberührt bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden.

Bei wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen wird oder erhalten bleibt.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des BGremBG an dieser Stelle, wie viele Frauen und Männer in den Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien ihrer Förderbereiche zum Stichtag 31. Dezember vertreten waren. Die Veröffentlichungen werden jährlich aktualisiert.

Aufstellung Aufsichtsgremien (Stand 31.12.2023) (PDF, 230KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Aufstellung wesentliche Gremien (Stand 31.12.2023) (PDF, 156KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Stand: Montag, 22. April 2024

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