Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen sind für Künstlerinnen und Künstler, für Journalistinnen und Journalisten, für Verlage sowie für Kultur- und Gedächtniseinrichtungen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung setzt sich beim Urheberrecht für einen fairen Interessenausgleich und für eine Verbesserung der Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte ein, auch im Digitalen.
Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden vor allem das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) sowie das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Dabei ist das Urheberrecht immer stärker auch vom Europarecht und internationalen Abkommen beeinflusst.
E-Lending in öffentlichen Bibliotheken
Die Ausleihe elektronischer Bücher durch Bibliotheken – sogenanntes E-Lending – ist seit Langem auch in der kulturpolitischen Diskussion.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat Vertreterinnen und Vertreter von Bibliotheken, Verlagen, Buchhandel und Urhebern zu einem Runden Tisch E-Lending eingeladen. Ende Oktober 2024 haben die Beteiligten des Runden Tischs gemeinsame Empfehlungen zur Ausleihe von E-Books in öffentlichen Bibliotheken vorgelegt. Mit den Empfehlungen soll der Zugang zu digitalen Medien in Bibliotheken verbessert und zu einer angemessenen Vergütung für Urheber- und Verlagsleistung beigetragen werden. Mit der Verständigung aller Beteiligten auf gemeinsame Empfehlungen setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Basis für die Überlegungen bildete eine Studie der DIW Econ GmbH zur wirtschaftlichen Bedeutung des E-Lending für den Publikumsmarkt, deren Fragestellungen die Beteiligten gemeinsam entwickelt hatten. Parallel hat das Bundesministerium der Justiz eine breit angelegte Befragung zum E-Lending durchgeführt. Ergebnisse der Studie und der Befragung waren zusammen die Basis für die Überlegungen des Runden Tischs.
Weitere Informationen
Empfehlungen des Runden Tisches zum E-Lending (PDF, 191KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Pressemitteilung BKM vom 30.10.24
Studie DIW Econ – DEU
Stellungnahmen zur Befragung des BMJ
Recommendations of the round table on e-book lending (PDF, 237KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Press Release: Round table agrees on recommendations for e-book lending (PDF, 186KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Studie DIW Econ – EN
Abgeschlossene Vorhaben
Zuletzt intensiv eingebracht hat sich BKM bei den Verhandlungen über die EU-Urheberrechtsreform. Die Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) im April 2019 war die wichtigste Reform der vergangenen 20 Jahre im Urheberrecht auf europäischer Ebene.
Zur Umsetzung ist am 7. Juni 2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Digitalen Binnenmarkts in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2021 gelten außerdem die Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, die im Urheberrechtsdiensteanbietergesetz – kurz: UrhDaG – beschlossen wurden.
Für die BKM waren in den Verhandlungen rund um die DSM-Richtlinie folgende Punkte besonders wichtig: Verfügbarkeit von vergriffenen Werken, Leistungsschutzrecht für eine starke Presse, Verlegerbeteiligung für literarische Vielfalt, mehr Verantwortung von Online-Plattformen sowie eine angemessene Vergütung für Urheber und Urheberinnen.
Stand: Donnerstag, 05. Dezember 2024