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Kunst- und Kulturförderung

Thema: Artikel

Donnerstag, 19. Januar 2023

Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund unterstützt Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Damit trägt er dazu bei, das kulturelle Erbe zu erhalten und sorgt mit dafür, dass sich Kunst und Kultur entfalten können. Im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind dafür rund 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Neue Nationalgalerie bei Nacht

Neue Nationalgalerie

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